Der HBE unterstützt Mitglieder bei der Übergabe ihres Unternehmens. Dazu gehört Unterstützung bei der Ermittlung des Unternehmenswerts, Checklisten für die Geschäftsaufgabe und rechtliche Beratung bei der Vertragsgestaltung von Unternehmensverkäufen bzw. -übergaben.
Auch kann der HBE in seinem Netzwerk bei der Nachfolgersuche unterstützend tätig sein. Selbstverständlich gehören zum Beratungsumfang auch arbeits- und vertragsrechtliche Beratung.
Der HBE hält einschlägige Basisinformationen zur Beratung und Information bei der Unternehmensnachfolge vor und stellt diese den Unternehmern und Existenzgründern zur Verfügung. Dazu gehören u.a. branchenspezifische Kennzahlen, Unternehmenswertberechnungen, rechtliche Informationen zu Arbeits-, Vertrags- und Mietrecht.
Auch bei Familienbetrieben berät der HBE bei Unternehmensübergaben zur betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gestaltung objektiv die übergebenden und die übernehmenden Familienmitglieder. Dazu gehören zum Beispiel die Unternehmenswertbestimmung, vertragliche Gestaltungen im Rahmen einer Übergabe, private und betriebliche Absicherungen und Beratung der übernehmenden Familienmitglieder bei der ggf. notwendigen Neuausrichtung bzw. langfristigen Existenzsicherung des Unternehmens.
Im Rahmen seines Netzwerkes – wie zum Beispiel des Existenzgründerpaktes Bayern oder nexxt-Change-Unternehmensbörse – unterstützt der HBE bei der Suche von Nachfolgern für ein Unternehmen.
Der HBE liefert wertvolle Unterstützung bei der rechtlichen Gestaltung von Unternehmensverkaufsverträgen.
Auch wird Unterstützung bei der Ermittlung des Unternehmenswertes mittels einschlägiger Branchenverfahren unter Berücksichtigung von Unternehmensspezifika geleistet. Dies umfasst sowohl Werte des Warenlagers, des Firmenwertes als auch immaterielle Unternehmenswerte.
Der HBE verschafft Ihnen Einblick in die öffentlichen Finanzierungshilfen und zeigt Ihnen Möglichkeiten zur Finanzierung Ihres Vorhabens mit öffentlichen Finanzierungshilfen – unabhängig davon, ob die Finanzierung mittels Zuschüsse oder geförderter Darlehen erfolgen soll. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Beantragung von öffentlichen Finanzierungshilfen und vermitteln ggf. gegenüber den Hausbanken bzw. Förderinstituten.
Ferner informiert Sie der HBE über Darlehensformen und -möglichkeiten für die Unternehmensübergabe. Auch über Möglichkeiten der Darlehensabsicherung, speziell auch über Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern, beraten wir Sie gerne und individuell.
Auch den Übernehmern eines Unternehmens leistet der HBE-Unterstützung der Abwicklung der Unternehmensübernahme und einer ggf. damit einhergehenden Existenzgründung. Dies umfasst Unternehmenswertberechnungen, rechtliche Vertragsgestaltung, Finanzierungs- und Gründungsfragen, Unternehmensstrategien und Standortfragen.
Haben Sie eine rechtliche Frage, die wir Ihnen hier nicht beantworten konnten? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner oder schreiben Sie uns eine Nachricht.